Baumfäll-Genehmigung: Dann ist sie notwendig!
Einen Baum zu fällen, ist mehr als nur ein Handgriff mit der Motorsäge – es ist tatsächlich ein Eingriff in die Natur. Ob im eigenen Garten, auf einem Privatgrundstück oder im öffentlichen Raum: In vielen Fällen ist eine Genehmigung erforderlich, bevor ein Baum gefällt werden darf. Wer hier unüberlegt handelt, riskiert Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen! In diesem Artikel erläutern wir, wann Sie eine Genehmigung brauchen. Außerdem erklären wir, welche Ausnahmen gelten und wie Sie korrekt vorgehen, um Ärger zu vermeiden.
FAQ – Häufige Fragen zur Baumfällgenehmigung
Brauche ich im eigenen Garten eine Genehmigung?
Nicht immer. Kleine Bäume oder Obstbäume sind oft ausgenommen. Entscheidend sind Baumart und Stammdurchmesser – am besten bei der Stadtverwaltung nachfragen.
Wann ist die Fällsaison?
Vom 1. Oktober bis 28. Februar. In dieser Zeit dürfen Bäume gefällt werden, da keine Vögel brüten.
Muss ich Ersatz pflanzen, wenn ich einen Baum fälle?
Manche Kommunen verlangen eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung. Achten Sie hier genau auf Ihre Fällgenehmigung! Dort sind alle Bedingungen festgehalten.
Was, wenn der Baum krank oder gefährlich ist?
Bei akuter Gefahr darf sofort gehandelt werden! Obacht: Die Fällung muss aber anschließend gemeldet oder dokumentiert werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Genehmigung?
In der Regel zwei bis vier Wochen – je nach Behörde.
Warum ist überhaupt eine Baumfällgenehmigung notwendig?
Bäume sind nicht nur schön anzusehen- sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Klima-, Lärm- und Erosionsschutz! Städte und Gemeinden schützen ihren Baumbestand deshalb durch sogenannte Baumschutzsatzungen. Diese legen fest, welche Bäume unter Schutz stehen. Außerdem wird dort bestimmt, wann eine Fällgenehmigung erforderlich ist. Eine Genehmigung dient also nicht dazu, Ihnen das Arbeiten schwerzumachen. Vielmehr stellt sie sicher, dass wertvolle oder ökologisch wichtige Bäume erhalten bleiben.
Wann ist eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes erforderlich?
Die genaue Regelung, wann eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes erforderlich ist, variiert je nach Bundesland und Kommune. In vielen Städten und Gemeinden gilt jedoch:
- Eine Genehmigung ist notwendig, wenn der Baum einen bestimmten Stammdurchmesser überschreitet. Meist liegt dieser zwischen 60 und 80 Zentimetern (gemessen in 1 m Höhe).
- Bestimmte Baumarten (z.B. Buche, Linde, Ahorn) stehen häufig unter besonderem Schutz.
- Bäume in Landschaftsschutz – oder Naturschutzgebieten sind grundsätzlich tabu. Diese dürfen lediglich mit ausdrücklicher behördlicher Erlaubnis gefällt werden.
Unser Tipp: Erkundigen Sie sich in jedem Fall bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach der lokalen Baumschutzsatzung!

Wann darf ein Baum ohne Genehmigung gefällt werden?
Nicht jeder Baum ist automatisch geschützt! In diesen Fällen dürfen Sie in der Regel ohne Genehmigung fällen:
- Obstbäume im eigenen Garten (Ausnahme: alte oder geschützte Sorten)
- Nadelbäume oder Sträucher, die kleiner als der vorgeschriebene Durchmesser sind
- Gefährdete oder kranke Bäume, wenn diese eine unmittelbare Gefahr darstellen. Achtung! Hier ist jedoch eine nachträgliche Meldung oder Dokumentation erforderlich.
Wichtig ist außerdem der richtige Fällzeitpunkt! Nach dem Bundesnaturschutzgesetzt (§ 39 Abs. 5) dürfen Bäume nur zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar gefällt werden. In dieser Zeit befinden sich die meisten Tiere in der Winterruhe. Zudem brüten keine Vögel.
Wie beantragt man eine Genehmigung zum Baumfällen?
Wenn Ihr Baum unter die Schutzvorschriften fällt, können Sie einen Baumfäll-Antrag stellen. Dies erfolgt in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in der der Baum steht. Dafür werden benötigt.
- Ein Formular (erhältlich bei der Stadtverwaltung, oft aber auch online)
- Ein aktuelles Foto des Baumes
- Eine Begründung, warum die Fällung notwendig ist (z. B. Krankheit, Bauprojekt)
- Gegebenenfalls ein Gutachten eines Baumexperten
Die Bearbeitung des Baumfällantrags dauert meist zwischen zwei bis vier Wochen. Nach Erhalt der Genehmigung gibt es eine begrenzte Frist, um den Baum zu fällen.
Unerlaubtes Baumfällen: Diese Strafen drohen
Das unerlaubte Fällen eines geschützten Baumes kann teuer werden. Je nach Kommune und Schwere des Verstoßes drohen Bußgelder zwischen 500 und 50.000 Euro. In besonders gravierenden Fällen – etwa wenn geschützte Tierarten betroffen sind – kann sogar eine Anzeige nach dem Naturschutzgesetz folgen.
Umso wichtiger ist es, sich vorher abzusichern. Ein kurzer Anruf beim Bau- oder Umweltamt kann Ihnen viel Ärger und Kosten ersparen.
Fällen eines Baumes im öffentlichen Raum
Das Fällen von Bäumen auf öffentlichen Flächen (z. B. an Straßen, Wegen oder Parks) ist grundsätzlich nur durch die Stadt oder beauftragte Fachbetriebe erlaubt.
Privatpersonen dürfen hier niemals eigenmächtig handeln! Auch nicht, wenn ein Ast stört oder Schatten wirft. Es besteht jedoch Fällbedarf? Wenden Sie sich an die kommunale Grünflächenverwaltung und melden Sie den Sachverhalt.
Baumfällen: Erst prüfen, dann sägen!
Bevor Sie einen Baum fällen, sollten Sie immer prüfen, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Die Regeln unterscheiden sich regional, doch das Prinzip bleibt gleich: Schutz vor unbedachtem Eingriff in die Natur. Wenn Sie sicher gehen wollen, sollten Sie sich rechtzeitig bei der Gemeinde informieren. Und gegebenenfalls eine Genehmigung einholen. So handeln Sie rechtskonform, umweltbewusst und verantwortungsvoll! Sie haben weitere Fragen zum Thema Bäume fallen? In unserem großen Leitfaden haben wir die wichtigsten Themen für Sie zusammengefasst.




